Beweissicherung
Digitale Prophylaktische Bautenzustands-Dokumentation
Kennzeichnend für Tiefbaumaßnahmen im innerstädtischen Raum ist das Bauen im Bestand und somit die unmittelbare Nähe zu bestehenden Bauwerken. Die eingesetzten Baumaschinen und die besonderen Eigenschaften des gewachsenen Bodens als Baugrund haben zur Folge, dass auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung schädigende Auswirkungen auf die Nachbarschaft nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Treten Schäden auf, so zeigen sich diese überwiegend als Risse, z.B. an Fassaden oder in Innenräumen von Wohngebäuden (wie z.B. Abb. 1).
Abb. 1
Um im Einzelfall maßnahmebedingte Schäden – für die Schadenersatz geleistet werden muss - und die bereits vorhandenen Vorschädigungen unterscheiden zu können, werden daher durch die Bauträger bzw. die ausführenden Firmen vielfach Beweissicherungsverfahren veranlasst.
Vorgehensweise im Schadenfall
Auch wenn mit einer gewissenhaften Konzeption der Beweissicherung eine Optimierung der Baumaßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden vielfach möglich ist, ist das primäre Ziel der Datengewinnung die Beurteilung von Schadenfällen.
Bei allen angezeigten Schäden, bei denen eine Verursachung durch den Baubetrieb nicht offensichtlich ist, ist eine gutachterliche Bewertung erforderlich. Hierzu erfolgt zunächst eine Aufnahme aller angezeigten Schäden vor Ort und ein Vergleich mit der Zustandsdokumentation vor Baubeginn.
Eine örtliche Untersuchung der Rissbildungen nach optischen Gesichtspunkten mittels eines Boreskopes
(Funktionsprinzip: Das Licht einer Halogenlampe wird durch ein optisches System gebündelt und über ein Spiegel um etwa 90 Grad umgelenkt. Der Beobachter führt das Boreskop so dicht wie möglich an den Inspektionsgegenstand heran und blickt durch das Instrument dicht über den Spiegel auf das beleuchtete Objekt. Direkt vor dem Spiegel befindet sich eine Linsenrad, auf dem Linsen unterschiedlicher Brennweite ringförmig angeordnet sind. Durch drehen des Linsenrades kann der Beobachter die jeweils günstigste Linse vorschalten, um ein scharfes Bild des Objektes zu erhalten.)
kann feststellen, ob sich anhand des Verschmutzungsgrades der Flanken entlang der vorhandenen Risse eine Zuordnung als Altriss / Neuriss ableiten lässt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer deutlichen Erkennbarkeit von Verfärbungen entlang von Rissflanken gegenüber der bei “frischen“ Aufrissen typisch hellen Darstellung. Zudem wird die Rissbildung auf Einlagerungen (Schmutzpartikel, organische Einlagerungen) untersucht.
In der nachstehenden Darstellung ist das Prinzip der Untersuchung bildlich wiedergegeben.
Abb. 2
Auf Basis der aktuellen Daten und Informationen und dem Datenbestand des Beweissicherungsverfahrens erfolgt schließlich eine gutachterliche Bewertung, ob und ggf. in welchem Umfang die angezeigten Schäden auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind.
Unser Konzept